Barrierefreiheit
- Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen soll die Benachtteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen oder wenigstens verringern. Maßnahmen, die der Herstellung eines barrierefreien Umfeldes ermöglichen, sind also prinzipiell erwünscht. Der Einbau eines Treppenlift stellt eine solche umfeldverbessernde Maßnahme dar. Es ist allerdings zu beachten, dass der Einbau eines Treppenlift unter bestimmten Umständen dem Prinzip der Barrierefreiheit entgegen stehen kann.
- Bauaufsichtsbehörde: Die Bauaufsichtsbehörde kann gegen Barrierefreiheit entscheiden, wenn z.B. der Treppenlift nicht vor unbefugter Benutzung geschützt werden kann, der Treppenlift aus brennbaren Materialien besteht oder Fluchtwege versperrt werden.
- Denkmalsschutz: Es ist unbedingt auch auch prüfen, ob aus Denkmalschutzgründen der Einbau eines Treppenlift untersagt ist.
- Vermieter: Mieter müssen das Einverständnis des Vermierters vor dem Einbau eines Treppenlift zwingend einholen. Allerdings stehen die Chancen hier nicht schlecht. Der Vermieter muss nach §554 BGB dem Treppenlift Einbau immer dann zustimmen, wenn er zur Herstellung einer barrierefreien Wohnsituation zwingend erforderlich ist.
Treppenlifte...mehr Informationen unter 0180 / 5438 111 0180 / Lift 111
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