Pflegekasse

  1. Da Treppenlifte keine Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelkataloges sind, werden sie von den Pflegekassen nie komplett finanziert.
  2. Treppenlifte mit Sitz und Plattformlifte zählen aber zu den sogennanten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und werden deshalb unter Umständen mit einer Pauschale von maximal 2557,- Euro bezuschusst.
  3. Wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Zuschusses ist, das bereits eine Pflegestufe für den zukünftigen Treppenlift Benutzer beantragt wurde. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Einstufung in eine Pflegzustufe bei Antrag zur wohnumfeldverbessernden Maßnahme schon erfolgt ist.
  4. Die Bezuschussung eines Treppenlift durch die Pflegekasse ist eine Kann-Leistung auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Geduld, Beharrlichkeit und Kooperation mit dem medizinischen Dienst sind dabei durchaus Eigenschaften, die sich auszahlen.
  5. Ein seriöser Treppenlift Anbieter unterstützt Sie bei der Beantragung der wohnumfeldverbesserdnen Maßnahme kostenlos.

Treppenlifte

...mehr Informationen unter

0180 / 5438 111

0180 / Lift 111


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