Treppenlift Finanzierung

  1. Ist keine Pflegestufe vorhanden und wird ein Treppenlift ausschließlich aus Altersgründen angeschafft, muss er grundsätzlich selbst finanziert werden.
  2. Unfall: Anders ist die Situation, wenn ein Treppenlift in Folge eines Unfalls angeschafft werden muss. Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten.
  3. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Steht die Treppenlift Anschaffung in unmittelbarer Verbindung mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit, bezuschusst die zuständige Berufsgenossenschaft die private Anschaffung eines Treppenlift.
  4. Bundeswehr: Bei Soldaten der Bundeswehr hilft unter Umständen das Wehrbereichsgebührnisamt finanziell weiter.
  5. Gehört der Treppenlift Benutzer zu keiner der genannten Gruppen lohnt sich unter Umständen eine Nachfrage bei der Kommune, beim zuständigen Sozialamt, bei der Arbeitsagentur oder bei der Landesversicherungsanstalt.

Treppenlifte

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0180 / 5438 111

0180 / Lift 111


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